Wissenswertes
Selbstverpflichtung - Qualitätssicherung im Bundesverband Tiergestützte Intervention e.V.
Das Angebot an tiergestützten Angeboten wächst und es besteht zunehmend die Gefahr, dass die Angebote seriös ausgebildeter Personen oder Einrichtungen auf dem schnell wachsenden Markt nicht mehr klar zu identifizieren sind. Auch der Markt der Weiterbildungsangebote ist unübersichtlich.
Maßnahmen der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung sind notwendig, um Transparenz zu schaffen und nicht zuletzt das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten - aus unserer Sicht die Basis jeder guten tiergestützten Intervention.
Die Mitglieder unseres Verbandes fühlen sich den folgenden Qualitätskriterien verpflichtet.
Selbstverpflichtung
Eine qualitativ hochwertige und umfassende Weiterbildung, die den Anforderungen des Bundesverbandes entspricht, und kontinuierliche Reflexion und Fortbildung sind die Grundlagen meiner tiergestützten Arbeit.
Ich begegne den Tieren und den Menschen, mit denen ich bei meiner Arbeit in Kontakt bin, gleichermaßen mit Achtung und Respekt und ich richte mich nach den ethischen Grundlagen meines Berufes zum Wohle von Mensch und Tier. Ich achte auf einen wertschätzenden kollegialen Austausch.
Tiergestützte Arbeit wirkt durch Beziehung, daher ist eine tragfähige Beziehung zu meinen Tieren unabdingbare Voraussetzung für meine Arbeit. Ich kenne die individuellen Vorlieben und Bedürfnisse und werde bei Stress oder Unwohlsein in der tiergestützten Arbeit sofort Maßnahmen zum Wohlergehen des Tieres ergreifen.
Jedes von mir eingesetzte und/ oder gehaltene Tier werde ich artgerecht halten und versorgen. Dabei achte ich darauf, dass außer der Befriedigung der basalen und sozialen Bedürfnisse auch für ausreichend Abwechslung und Anforderung im Tagesablauf des jeweiligen Tieres gesorgt ist. Die Definitionen der IAHAIO für Tiergestützte Interventionen und Richtlinien für das Wohlbefinden der beteiligten Tiere und die Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zu den jeweiligen Tierarten sind Grundlagen meiner Arbeit.
Ich sorge für eine ausgeglichene Work-Life-Balance all meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der Tiere und auch der Menschen.
Zur nachhaltigen Qualitätssicherung verpflichte ich mich dazu, mich kontinuierlich weiterzubilden. Dies bedeutet, dass ich mindestens acht Stunden im Jahr vom Bundesverband anerkannte Weiterbildungen besuche und dies entsprechend nachweise.
Als Mitglied des Bundesverbandes verpflichte ich mich, die vom Bundesverband entwickelten Qualitätskriterien zu beachten. Diese orientieren sich an dem Leitfaden Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Praxis tiergestützter Interventionen (PDF-Datei) von Dr. Rainer Wohlfarth und Prof. (em.) Dr. Erhard Olbrich.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich diese Leitlinien des Bundesverbandes Tiergestützte Intervention an und verpflichte mich, sie bei meiner Arbeit zu berücksichtigen.
Ute Geist
Sachkundenachweis - Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
März 2018: Ziel erreicht. Jetzt habe ich meine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, geprüft, kontrolliert, genehmigt durch das zuständige Veterinäramt beim Landratsamt - eine nicht ganz einfache, langwierige, aufwendige, kostenintensive und sehr umfangreiche Prüfung von fachlichem Wissen, artgerechter Haltung, Fachgespräch, Vor-Ort-Begehung...
Bei 40 Tieren in fünf verschiedenen Tierarten ausreichendes Fachwissen und eine vorbildliche tierartgerechte Haltung nachweisen - ich bin meinem Anspruch gerecht geworden und kann ein weiteres Mal auf gute, qualitativ hochwertige Arbeit verweisen.
Eine kurze Begriffsbestimmung zur Tiergestützten Intervention (TGI):
Tiergestützte Therapie / Pädagogik
"Unter tiergestützter Therapie versteht man alle Maßnahmen, bei denen durch den gezielten Einsatz eines Tieres positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen erzielt werden sollen. Das gilt für körperliche wie für seelische Erkrankungen. Das Therapiepaar Mensch/ Tier fungiert hierbei als Einheit. Als therapeutische Elemente werden dabei emotionale Nähe, Wärme und unbedingte Anerkennung durch das Tier angesehen. Zusätzlich werden auch verschiedenste Techniken aus den Bereichen der Kommunikation und Interaktion, der basalen Stimulation und der Lernpsychologie eingesetzt."
© Dr. G. Gatterer 2003
VET. MED. UNI WIEN
In der Tiergestützten Therapie/ Pädagogik wird von ausgebildeten Therapeuten, Ärzten oder (Sozial-)Pädagogen ein ausgewähltes Tier mit in den therapeutischen oder pädagogischen Prozess integriert, um beim Patienten/ Klienten über die heilenden Impulse des Tieres einen Therapierfolg zu unterstützen.
Die Tiergestützte Therapie/ Pädagogik soll keine bestehende Therapieformen ersetzen sondern sie um eine weitere Möglichkeit ergänzen.
Tiergestützte Aktivitäten
...sind zielgerichtete Aktivitäten, welche die Lebensqualität eines Menschen über die Mensch-Tier-Beziehung verbessern sollen. Sie müssen keinen professionellen Therapieerfolg als Ziel haben, können aber durchaus therapeutischen Charakter besitzen.
Weitere ausführliche Ausführungen findet ihr auf der Homapage des Bundesverbandes Tiergestützte Interventon e.V. www.tiergestuetzte.org.